Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hofküche Catering – Günter Brandstetter
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen (Speisenlieferung, Getränke, Servicepersonal, Verleih von Equipment), die durch die Hofküche Catering, Inhaber Günter Brandstetter (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), für den Kunden erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebote gekennzeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande.
3. Teilnehmerzahl und Leistungsänderungen
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Der Kunde verpflichtet sich, die genaue Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen.
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Diese gemeldete Anzahl gilt als Grundlage für die Rechnungsstellung. Erhöhungen der Teilnehmerzahl werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
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Bei kurzfristigen Reduzierungen der Teilnehmerzahl nach dieser Frist kann keine Preisminderung mehr erfolgen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
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Bei größeren Aufträgen (ab einem Auftragswert von 1.000 €) behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung von 30–50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen.
5. Rücktritt und Stornierung
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden werden folgende Stornogebühren auf Basis des voraussichtlichen Gesamtumsatzes fällig:
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Bis 30 Tage vor dem Event: kostenfrei (ggf. bereits angefallene Fremdkosten für Equipmentleihe ausgenommen).
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29 bis 14 Tage vor dem Event: 30 %.
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13 bis 7 Tage vor dem Event: 50 %.
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Ab 6 Tage vor dem Event oder bei Nichtabnahme: 90 %.
6. Lieferung und Gefahrenübergang
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Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse zum vereinbarten Zeitpunkt.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Übergabe der Ware möglich ist (Anfahrt, Zugang zum Gebäude).
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Mit der Übergabe der Speisen und Getränke geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Verderb auf den Kunden über.
7. Gewährleistung und Mängel
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
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Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit direkt bei Anlieferung) gerügt werden, damit eine Nachbesserung möglich ist. Spätere Reklamationen können im Catering-Bereich nicht berücksichtigt werden.
8. Haftung und Leihmaterial
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Mitgeliefertes Equipment (Geschirr, Gläser, Besteck, Warmhaltebehälter etc.) bleibt Eigentum der Hofküche Catering.
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Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung des Leihmaterials zum Wiederbeschaffungswert.
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Das Leihmaterial ist innerhalb der vereinbarten Frist in sauberem (bzw. wie vereinbart) Zustand zurückzugeben.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
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Es gilt österreichisches Recht.
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Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Steyr bzw. das sachlich zuständige Gericht für 4470 Enns.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.